Corona Test
Steht mir ein kostenloser Schnelltest zu?
Bis Ende Juni 2022 hatte jede Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testnachweis.
Die neue Corona-Testverordnung legt fest, dass ab dem 1. Juli 2022 nur noch bestimmte Risikogruppen Gratis-Corona-Tests bekommen.
Kostenlose COVID-19 Tests bekommen weiterhin:
- Kinder bis 5 Jahre
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind.
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
- Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken
- Personen, die an aktuellen Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben.
Andere Personen dürfen sich nur noch aus bestimmten Gründen testen lassen und müssen für jeden Schnelltest eine Eigenbeteiligung von 3 Euro leisten.
- Besuch einer Freizeitveranstaltung im Innenraum am selben Tag.
- Besuch besonders gefährdeter Menschen wie Menschen über 60 Jahre, mit Behinderungen oder Vorerkrankungen
- Rote Meldung in der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts
Was muss ich zum Test mitbringen?
Sie brauchen einen Lichtbildausweis zum Abgleich der Personalien.
Für den kostenlosen COVID-19-Test sind entsprechende Nachweise mitzubringen. Bei Kindern bis 5 Jahre ist beispielsweise die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass vorzulegen. Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel müssen den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest mitbringen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, hat darüber ein ärztliches Zeugnis im Original vorzulegen. Infizierte bringen den PCR-Test mit. Haushaltsangehörige von Infizierten müssen deren Testergebnis vorzeigen und einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift mitbringen. Teilnehmer von Impfwirksamkeitsstudien benötigen einen Teilnahme-Nachweis. Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, dies ist ebenso bei Besuchen in Pflegeheimen und Krankenhäusern der Fall.
Für den Schnelltest mit Eigenbeteiligung muss der Besuch glaubhaft gemacht werden und falls möglich ein Beleg (z. B. Konzertticket) vorgelegt werden. Es muss unterschrieben werden, dass der Test wegen einer Veranstaltung, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird.
Bitte denken Sie daran, dass beim Betreten der Apotheke die erweiterte Maskenpflicht gilt: FFP2-Maske, FFP3-Maske oder OP-Maske.
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Wo wird getestet?
Apotheke am Hohenwedel
Hohenwedeler Weg 1
21682 Stade
Ablauf
- Sie kommen zum vereinbarten Termin in die Apotheke am Hohenwedel.
- Im besten Fall bringen Sie das Formular zum Datenschutz mit der Einverständniserklärung schon ausgefüllt mit in die Apotheke.
- Wir nehmen einen Nasopharynx-Abstrich (Nasen-Rachen-Abstrich) und einen Oropharynx-Abstrich (Rachenabstrich).
- Nach etwa 15 Minuten liegt das Testergebnis vor.
- Wir stellen Ihnen eine Bescheinigung über das Testergebnis aus.
Was passiert, wenn der Test positiv ist?
Wir sind verpflichtet ein positives Testergebnis sofort an das Gesundheitsamt zu melden.
Wir werden das Testergebnis 4 Wochen aufbewahren und anschließend vernichten.
Die getestete Person muss sich ebenfalls sofort beim Gesundheitsamt melden, sich sofort in Quarantäne begeben und den Hausarzt kontaktieren.
Häufige Fragen
Was ist ein PCR-Test?
Was ist ein Antigen-Schnelltest?
Wie und wann erhalte ich mein Testergebnis?
Bekomme ich einen Ausdruck meines Testergebnisses?
Muss ich meine Familienangehörigen ebenfalls für den Test registrieren?
Was muss ich zum Test mitbringen?
Bekomme ich in Ihrer Apotheke auch Selbsttests für den Heimgebrauch?
PCR-Tests
Der PCR-Test weist mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) nach, ob genetisches Material des Coronavirus vorhanden ist. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) sollten nach Empfehlung des Robert Koch Instituts (RKI) Proben zum Virusnachweis sowohl aus den oberen als auch aus den tiefen Atemwegen entnommen werden. Die Proben werden anschließend im Labor ausgewertet.